Achtung Email Marketer ! – Double Opt In unzulässig
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“Da ist die Katastrophe: Double-Opt-In unzulässig” so lautet der Titel eines Artikels auf dem Blog von Rechtsanwalt Dr. Schirmbacher.
Wenn dieses vor kurzem veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgericht München so bestehen bleibt ist dass das Ende des Email Marketing wie wir es heute kennen.
Dr. Schirmbacher schreibt über das Urteil:
Das Oberlandesgericht München hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass schon die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig ist, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann (OLG München vom 29.9.2012, Az. 29 U 1682/12)
Laut dem Urteil gilt bereits die erste Bestätigungs-E-Mail als Werbung für die widerum eine Einwilligung vorliegen muss. Damit wird das System des Double Opt In unzulässig und wie es zur Zeit bekannt ist völlig hinfällig.
Erläuterung: Das Double-Opt-In-Verfahren
Bekanntlich bedarf die Werbung per E-Mail der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers. Weil der Versender beweisen muss, dass sich gerade der Inhaber der E-Mail-Adresse mit dem Empfang der Werbung einverstanden erklärt hat, hat sich das Double-Opt-in-Verfahren etabliert. Hierbei trägt der spätere Empfänger seine E-Mail-Adresse in der Regel auf der Website des Versenders ein. Sodann wird an die eingegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail gesandt. Nur wenn der Empfänger auf diese E-Mail noch einmal reagiert (etwa einen entsprechenden Bestätigungs-Link anklickt), wird die fragliche E-Mail-Adresse tatsächlich in den Verteiler aufgenommen.
Wer mit Email Marketing arbeitet weiß auch das es wichtig ist ,dass die Bestätigungs-E-Mail als solche klar erkennbar ist und das in dieser E-Mail keine Werbung für das Unternehmen enthalten ist.
Doch in dem betreffenden Fall hatte sich der Beklagte genau an diese Regel gehalten.Die Bestätigungs-E-Mail lautete:
“Betreff: Bestätigung zum H Newsletter
Willkommen bei unserem Newsletter(n) …
Sie haben sich mit Ihrer Email-Adresse an folgendem oder folgenden Newsletter(n) angemeldet:
*Newsletter
Wenn diese Angaben richtig sind bitten wir Sie folgenden URL zu klicken um das Abonnement zu bestätigen http://www.h .eu/newsletter/?p 439
Sollte das aber ein Fehler sein, so bitten wir Sie diese Email einfach nur zu löschen.
Vielen Dank”
Diese Email stufte das Gericht bereits als werbende Email an. Vielleicht liest Du jetzt genau wie ich auch noch einmal die Mail durch und fragst Dich wofür darin geworben wird ? Es wird laut Gericht für den Newsletter selbst geworben.
Wird dadurch das Kozept des Double Opt In unzulässig ?
Dr. Schirmbacher:
Konsequenzen des Urteils
Was bedeutet die Entscheidung des OLG München für die Praxis? Klar ist, dass die Rechtsunsicherheit plötzlich wieder da ist.
Wer ganz sicher gehen möchte, darf keine Bestätigungs-E-Mails mehr an E-Mail-Adressen versenden, die von Unbekannten stammen. Eine Akquise von neuen E-Mail-Adressen wäre dann nicht mehr möglich.
Dafür besteht jedoch kein Grund. Es besteht aller Anlass zu der Hoffnung, dass der BGH – so er denn angerufen wird – das Ergebnis wieder gerade rückt und der Bestätigungs-E-Mail den Werbecharakter abspricht.
Allerdings sollten E-Mail-Marketer noch mehr als bisher dafür sorgen, dass in den Bestätigungs-E-Mails keine anderen Informationen als unbedingt notwendig enthalten sind.
Das Urteil ist daher in der Tat eine Katastrophe, weil es Unsicherheit bringt und in seiner Konsequenz dazu führen würde, dass E-Mail-Adressen nicht mehr sicher erhoben werden könnten. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend. Es steht zu hoffen, dass sich das Blatt noch einmal wendet – wenn nicht in diesem Fall, dann in einem anderen Verfahren.
Sollte das Urteil Bestand haben und Double Opt In unzulässig werden, wäre das natürlich das eine echte Katastrophe für alle Email Marketer!
Meine persönliche Meinung dazu:
Es ist aber noch nicht aller Tage Abend. Es steht zu hoffen, dass sich das Blatt noch einmal wendet – wenn nicht in diesem Fall, dann in einem anderen Verfahren.
Mit InterNETTen Grüßen
Ingo Mueller
Diplom Networker SNA
Contact me: ingomueller84
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Achtung Email Marketer ! – Double Opt In unzulässig